Preise und Kosten

herz24.at ist professionell, leistbar und transparent. Für uns sind versteckte Kosten ein Tabu.

Da die Betreuungskräfte selbstständig sind, ist das Honorar, der Fahrtkostenersatz und die Sozialversicherungsabgaben direkt an die Betreuungskraft zu bezahlen.

Übersicht der Kosten:

1. Ihre Eigenleistung
2. herz24.at Pakete
3. herz24.at Sonderleistungen
4. Pflegegeld und Zuschuss
5. Honorar der Betreuungskraft
6. Fahrtkostenersatz
7. Sozialversicherungsbeiträge

1. Ihre Eigenleistung

Das Honorar, die Sozialversicherungsabgaben und der Fahrtkostenersatz, bzw. die entsprechende Höhe des Pflegegeldes und der staatlichen Förderung sind schon in ihrer Eigenleistung inkludiert.

PFLEGESTUFE DER ZU
BETREUENDEN PERSON
EIGENLEISTUNG/TAG
28 TAGE TURNUS
14 TAGE TURNUS
Pflegestufe 7
Auf Anfrage
Auf Anfrage
Pflegestufe 6
Ab € 21,-
Auf Anfrage
Pflegestufe 5
Ab € 33,-
Auf Anfrage
Pflegestufe 4
Ab € 38,-
Auf Anfrage
Pflegestufe 3
Ab € 47,-
Auf Anfrage
Pflegestufe 2
Ab € 82,-
Auf Anfrage
Pflegestufe 1
Ab € 87,-
Auf Anfrage


Die Preisbeispiele enthalten die 24 Stunden Betreuung einer zu betreuenden Person, 28 oder 14 Tage (Auf Anfrage) Turnus (2 wechselnde Betreuungskräfte), Standard SVA Abgaben und Fahrtkostenersatz. Der Auftraggeber trägt die Kosten für Kost und Logis. Der genaue Preis richtet sich nach einer professionellen individuellen Bedarfsanalyse, und nach der Qualifikation der Betreuungskraft (Deutschkenntnisse, Ausbildung und Betreuungspraxis).

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2. herz24.at Pakete

Die genaue Beschreibung der inkludierten Leistungen finden Sie hier.

PAKET
PREIS
STANDARD
Gratis
PREMIUM
einmalig € 179,00


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3. herz24.at Sonderleistungen

3.1. Wechsel der Betreuungskraft nach Wunsch

WECHSEL NACH WUNSCH
PRO JAHR
GEBÜHR / WECHSEL
1 Wechsel der Betreuungskraft / Jahr
Gratis
Ab 2. Wechsel der Betreuungskraft / Jahr
€ 200,00

3.2. Vorzeitige Auflösung des Dienstleistungsvertrages auf Wunsch

AUFLÖSUNG
PRO JAHR
GEBÜHR
Sofortige Auflösung
€ 500,00


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4. Pflegegeld und Zuschuss

PFLEGESTUFE DER ZU
BETREUENDEN PERSON
PFLEGEGELD UND ZUSCHUSS
PFLEGEGELD 2023 / MONAT
ZUSCHUSS 2023 / MONAT
Pflegestufe 7
€ 1.879,50
€ 800,-
Pflegestufe 6
€ 1.430,20
€ 800,-
Pflegestufe 5
€ 1.024,20
€ 800,-
Pflegestufe 4
€ 754,00
€ 800,-
Pflegestufe 3
€ 502,80
€ 800,-
Pflegestufe 2
€ 322,70
Kein Zuschuss
Pflegestufe 1
€ 175,00
Kein Zuschuss

4. 1. Pflegegeld

Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Es sind sieben Stufen vorgesehen. Erforderlich ist ein Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat. Die Anzahl der Stunden des monatlichen Pflegebedarfs wird im Rahmen einer Begutachtung durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine Pflegefachkraft festgelegt.

Die Sachverständige/der Sachverständige erkundigt sich über den Hilfsbedarf bei der Pflegebedürftigen/beim Pflegebedürftigen und, falls anwesend, bei der Hauptbetreuungsperson, erhebt die Anamnese und untersucht die Pflegebedürftige/den Pflegebedürftigen. Im Gutachten werden diese Ergebnisse festgehalten und letztlich der aus Sicht der Gutachterin/des Gutachters notwendige Pflegebedarf ermittelt.

4.2. Zuschuss

Die Förderung beträgt ab 1. September 2023 bis zu 800 € monatlich bei Vorliegen eines Betreuungsverhältnisses im Sinne des § 1 des Hausbetreuungsgesetzes und falls der Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe von Stufe 3 vorliegt.

Das NÖ Fördermodell gilt für Personen mit Hauptwohnsitz (tatsächlicher Lebensmittelpunkt) in NÖ, mit Bezug von Pflegegeld zumindest der Stufe 3 oder mit Bezug von Pflegegeld der Stufen 1 und 2 bei nachgewiesener Demenz.



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5. Honorar der Betreuungskraft

Die Honorarhöhe ist von mehreren Faktoren abhängig, vor allem:

Betreuungsausbildung
Deutschkenntnisse
Berufserfahrung
Geschlecht der Betreuungskraft
Herkunftsland
Pflegestufe des Klienten
Bedürfnisse des Klienten
Zweite Person im Haushalt


und bewegt sich ab € 88,00 / Tag (Pflegestufe 0-4).


Ab Pflegestufe 5 erhöht sich das Honorar um € 5,00 / Tag.


Sie bezahlen das Honorar an die selbstständigen PersonenbetreuerInnen direkt . Das Honorar ist schon in ihrer Eigenleistung inkludiert.



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6. Fahrtkostenersatz

Der Fahrtkostenersatz richtet sich nach der Entfernung des Betreuungsortes und des Ausgangspunktes. Der genaue Betrag wird im Werkvertrag zwischen dem Klienten und der Betreuungskraft vereinbart.

KOSTENSTUFEN
FAHRTKOSTENERSATZ PRO FAHRT
Region 1
€ 75,-
Region 2
€ 80,-
Region 3
€ 85,-
Region 4
€ 90,-
Region 5
€ 95,-


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7. Sozialversicherungsbeiträge

Selbstständige Betreuungskräfte sind selbst für die Entrichtung der Sozialabgaben und Steuern verantwortlich. Die SVS-Mindestbeiträge der selbständigen Betreuungskraft ändern sich jählich. Der genaue Betrag wird im Werkvertrag zwischen dem Klienten und der Betreuungskraft vereinbart.

SOZIALVERSICHERUNGSBEITRAG
PRO ANGEFANGENEM MONAT
Mindestbeitrag SVA ab 01.01.2023
Auf Anfrage / gemeldete Betreuungskraft

Sie bezahlen die Sozialversicherungsbeiträge an beide durchgehend, ordnungsgemäß gemeldeten PersonenbetreuerInnen direkt. Die Sozialversicherungsbeiträge (beider Betreuungskräfte/Monat) sind schon in ihrer Eigenleistung inkludiert.

Rufen Sie uns an unter: 0664 / 3787525
oder senden Sie uns formlos eine Email an: info@herz24.at
oder füllen Sie ein kurzes Anfrageformular aus.


Leistbar. Transparent. Professionell.

Ihr herz24.at Team