Betreuungstätigkeiten
Selbstständige Betreuungskräfte üben die Betreuungstätigkeiten mit einem österreichischen Gewerbeschein als Personenbetreuer aus.
Standardgemäß werden von der Betreuungskraft folgende Betreuungstätigkeiten ausgeübt:
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Vornahme von Besorgungen
- Reinigungstätigkeiten
- Durchführung von Hausarbeiten
- Durchführung von Botengängen
- Sorgetragung für ein gesundes Raumklima
- Betreuung von Pflanzen und Tieren
- Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln, Ausbessern)
- Unterstützung bei der Lebensführung
- Gestaltung des Tagesablaufs
- Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen
- Gesellschaft leisten
- Führen von Konversation
- Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte
- Begleitung bei diversen Aktivitäten
- Führung des Haushaltsbuches mit Aufzeichnungen über für die betreute Person getätigte Ausgaben
- praktische Vorbereitung der betreuungsbedürftigen Person auf einen Ortswechsel
- Organisation von Personenbetreuung
Die Honorarhöhe, genauer Leistungsumfang, Kündigungsfrist, Zahlungskonditionen, und andere Bedingungen werden im Werkvertrag zwischen dem Klienten (oder seinem Vertreter) und der Betreuungskraft verankert.
Rufen Sie uns an unter: 0664 / 3787525
oder senden Sie uns formlos eine Email an: info@herz24.at
oder füllen Sie ein kurzes Anfrageformular aus.
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